Schulanmeldung & Einschulung
Termine für Schulanfänger 2023/24
15.09.2022 | Schulanmeldung 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
20.09.2022 | Schulanmeldung 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
05.09.2022 | Informationselternabend neue Klasse 1 (19.00 bis 20.00 Uhr) |
26.05.2023 | Einschulungsbescheide |
12.06.2023 | 0. Elternabend Klasse 1 – 18.00 Uhr |
18.08.2023 | Zuckertütenannahme (17.00 Uhr) |
19.08.2023 | Schuleinführung in Gruppen |
Was soll ich zur Schulanmeldung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Vorschulkind, das Schreiben vom Schulverwaltungsamt, die Geburtsurkunde des Kindes und Ihren Personalausweis mit, damit die Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Geburtsort genau verglichen werden können. Des Weiteren brauchen wir den Nachweis der Masernimpfung und sie benötigen einen Mund-Nasen-Schutz.
Wann muss ich mein Kind zur Schule anmelden?
Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat.
Kinder, die in der Zeit bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
Ist ein Kind noch nicht schulpflichtig, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.
Die Schulleiterin prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt sie sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und der an der Schule tätigen Beratungslehrerin.
Wichtige Links
Wichtige Dokumente
Für Eltern zur Schulanmeldung
Terminflyer: Schulanmeldung für 2023/24
Merkblatt zur Schulpflicht in Deutschland
Merkblatt für Schulanfänger 2023/24
Informationen zum Aufnahmeverfahren 2023/24
Konzeption der Schuleingangsphase - Elterninformation
Für Eltern zur Vorbereitung
Leitfaden: Wie Eltern und Kinder einander verstehen
Leitfaden: Vorbereitung auf den Schulalltag
Leitfaden: Was ein Kind bei der Einschulung können sollte
Für Kinder
Vorschulpass für Bald-Schulkinder
An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?
Laut Schulgesetz werden alle Kinder in der Schule angemeldet, in deren Einzugsbereich sie wohnen. Dies ist erforderlich, um alle angemeldeten schulpflichtigen Kinder mit der Meldeliste der Stadt zu vergleichen und eventuelle Irrtümer auszuschließen.
Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind in einer der für ihre derzeitige Wohnanschrift zuständigen Grundschule anzumelden. (Siehe Brief vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden.) Dies gilt auch, wenn Eltern ihr Kind aus persönlichen Gründen an einer anderen Grundschule außerhalb des Einzugsgebietes anmelden möchten.
In diesem Fall müssen die Eltern den Schulleiter/ die Schulleiterin der Grundschule informieren und einen begründeten Ausnahmeantrag auf Einschulung in eine andere Grundschule an die Sächsische Bildungsagentur Dresden stellen. Diese entscheidet dann in Übereinstimmung mit dem Schulleiter / der Schulleiterin über die Aufnahme an einer anderen Grundschule.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Bereits zur Anmeldung Ihres Kindes an der 91. Grundschule erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung durch den Jugendärztlichen Dienst. Diese Untersuchung wird vom Schularzt / von der Schulärztin durchgeführt. Außerdem erhalten Sie Informationen zum Schulvorbereitungsjahr.
Im März führt der Schulleiter/ die Schulleiterin gemeinsam mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin weitere individuelle Schulfähigkeitsüberprüfungen durch. Dies erfolgt nach persönlicher Absprache mit Ihnen.
Im Juni findet für alle Eltern der künftigen Schulanfänger ein vorbereitender Elternabend statt. Eine Einladung erhalten Sie rechtzeitig über die Schule zugeschickt. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Schuleinführung und über wesentliche Anliegen des Anfangsunterrichts.